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NEWS VOM STAAT

KfW-Förderung für Einbruchschutz UPDATE

Wie Sie von der Förderung profitieren können ...

Seit 2017 fördert die KfW-Bankengruppe auch Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Einbruch.

Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers) können jetzt einen Zuschuss für Einbruchschutz beantragen. Dies war bisher nur in Kombination mit energetischen Sanierungen oder altersgerechten Umbauten möglich.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Sie die KfW-Förderung für z.B. Einbruchmeldeanlagen beantragen können:
NEU - Die Summe der Investition muss mindestens 500 Euro betragen.
10 % der Gesamtsumme werden gefördert.
Der größtmögliche Zuschuss beträgt 1.500 Euro.
Der Beginn der Baumaßnahme darf erst nach der Zuschuss-Zusage erfolgen.
Die Alarmanlage muss von einem Fachunternehmen installiert werden.
Auszahlung der Förderung erst nach Vorlage der Original-Rechnung.
Die Alarmanlage muss die Anforderungen des europäischen Standards EN50131 Grade 2 oder besser erfüllen. Das Alarmsystem D22 erfüllt diese Kriterien.
Die Anlage muss nach VDE 0833 Teil 1 und 3 gebaut werden.

Weitere Informationen zur Förderung von Einbruchschutz über das Förderprogramm Investitionszuschuss (455)" finden Sie auf www.kfw.de/455.


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